ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Einkommen Selbstständiger und Freiberufler

Bevor ich auf Einzelheiten eingehe, möchte ich deutlich machen, dass grundsätzlich fast alle Einkommensbezüge pfändbar sind. Zu nennen seien hier Bezüge der Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden, der Minister und Staatssekretäre,

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