ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Kindergeld

Kindergeld ist durch das höchstpersönliche Pfändungsprivileg von einem Dritten nicht pfändbar. Jedoch von einem Kind, welches bei der Kindergeldfestsetzung mit berücksichtigt wurde. Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet

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