ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Krankentagegeld und Krankengeld

Krankentagegeld von Privatversicherten aus Kranken(haus)tagegeldversicherungen ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit bedingt pfändbar. Trotz dass gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO Bezüge aus Krankenkassen ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken

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