ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen

Hat der Schuldner eine Lebensversicherung zu seinen eigenen Gunsten abgeschlossen, gehört diese zum Vermögen des Schuldners und kann deshalb wie eine Geldforderung gepfändet werden. Die Angabe der Versicherungsnummer im PFÜB ist zwar dienlich, aber nicht erforderlich, wenn sich

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort