ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Nebenverdiensten

Nebenverdienste, die nur für gelegentliche Dienstleistungen, wie z. B. für eine vereinzelte und unregelmäßige Arbeitsverrichtung gezahlt werden, sind wie gewöhnliche Geldforderungen pfändbar. Sie sind keine zum Arbeitseinkommen zählenden Einkünfte, da diese

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