ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Pflegegeld

Pflegekinder sind von Pflegeeltern aufgenommene Kinder, die sie als so genannte „Erziehungsstelle" im Rahmen der Jugendhilfe bei sich aufnehmen. Es können aber auch ältere Pflegepersonen aufgenommen werden. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt gem. § 64 Abs. 5 SGB XII voraus, dass

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