ZV-Deutschland II

Die Pfändung von gesetzlichen Rentenansprüchen

Es sind gesetzliche Rentenansprüche gem. § 53 SGB-I (Schuldner ist schon Rentner) und zukünftige Rentenansprüche gem. § 54 SGB-I (Schuldner ist noch kein Rentner) von einem Schuldner, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder gestanden hat, pfändbar. Es

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort