ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Steuererstattungsansprüche, steuerliche Nebenleistungen und Steuervergütungen sind gem. § 46 Abs. 1 AO grundsätzlich pfändbar, allerdings erst dann, wenn der Anspruch entstanden ist (§ 46 Abs. 6 AO). Ein entgegen diesem Verbot erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort