ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Wertpapieren

Bei der Pfändung von Wertpapieren sollten Sie zuerst wissen, ob sich die Wertpapiere in Sonder- oder Sammelverwahrung befinden.

Bei Sonderverwahrung (separate Verwahrung) muss der Herausgabeanspruch der Wertpapiere gegen den Drittschuldner (Bank) zur Einziehung durch die Beauftragung

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