ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Wohnungsgenossenschaftsanteilen

Die Wohnungsgenossenschaftsanteile samt Rückzahlungsanspruch nach Kündigung der Wohnung bzw. der Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben nach Ausscheiden des Mitglieds ist nach § 76 GenG pfändbar (Übertragbarkeit = Pfändbarkeit). Jedoch muss zuvor die Kündigung

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