ZV-Deutschland II

Die Pfändung von überzahlten Energiekosten, Wasserkosten u. a.

Viel zu holen ist nicht, aber eine kleine Chance gibt es. Drittschuldner ist das Energieversorgungsunternehmen, mit welchem der Schuldner einen Vertrag auf Lieferung von Energie haben muss. Wenn Energiekosten zu viel gezahlt wurden, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Pfändung der Rückerstattung.

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