Die Prozesskostenhilfe (PKH), Verfahrenskostenhilfe (VKH) und EU-Prozesskostenhilfe (EU-PKH)

Zunächst einmal ist seit Einführung des EG-Prozesskostenhilfegesetzes vom 30. November 20041 und der Einführung des FGG-RG2 vom 1. September 2009 Folgendes zu unterscheiden:

1.   Prozesskostenhilfe nach der ZPO (§ 114 ZPO ff.),

2.   Verfahrenskostenhilfe

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