Die Revision

Die Revision (§ 542 ff. ZPO) ist ein Rechtsmittel, welches nur in besonderen Fällen zulässig ist. Im Zivilprozess findet nur beim BGH eine Überprüfung der Rechtslage statt. Mit der Revision wird das zweitinstanzliche Urteil angefochten. Die Revision ist gem. § 549

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