ZV-Deutschland II
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Die eidesstattliche Versicherung, der Offenbarungseid, das Vermögensverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
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PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Die Kontopfändung mit und ohne P-Konto
- Der neue Kontopfändungsschutz seit 1.1.2012
- Paragrafen-Synopse-Kontopfändung bis 30.6.2010 - seit 1.7.2010 bzw. 16.4.2011 und ab 1.1.2012
- Klärung des Monatsanfangsproblems beim P-Konto zum 1.4.2011
- Gebühr für das Ausstellen von P-Konto-Bescheinigung nach § 850k ZPO für Schuldner
- Wertvolle Tipps zum Auffinden von Konten und der Prüfung der Existenz von Bankverbindungen
- Probleme mit der BLZ bei der Deutschen Bank
- Nach Bezahlung Pflicht zur Freigabe des Kontos durch den Gläubiger?
- Das Konto wurde durch den Staatsanwalt gesperrt, Zulassung § 111g StPO
- Die Pfändung von Krediten bzw. Kreditlinien
- Die Pfändung von Oder- und Und-Konten
- Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und Und- oder Oder-Konten
- Die Pfändung von Wertpapieren
- Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und die Wertpapierpfändung
- Die Pfändung des Inhalts eines Bankschließfaches
- Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und die Pfändung des Bankschließfachinhalts
- Die Kontopfändung und Ratenzahlung
- Vollstreckung von Schuldnergeldern auf fremden Konten
- Schuldnergelder auf fremden P-Konten / Pfändungsschutzkonten
- Die Pfändung von Einkommen Selbstständiger und Freiberufler
- Die Pfändung der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse
- Tipps außerhalb des PFÜB, für Pfändung bei selbstständigen Schuldner
- Die Pfändung von Arbeitseinkommen § 850c ZPO
- Lohnpfändungstabellen / Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO vom 1.7.2011 bis 30.6.2013
- Kontoschutz von bereits gepfändetem Arbeitseinkommen
- Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung
- Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?
- Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der P-Konto-Pfändung
- Die Pfändung des Rückgewähranspruches / Rückabtretung der abgetretenen Gehaltsansprüche
- Tricks von Firmen bezüglich der Lohnpfändung der Tabelle zu § 850c ZPO
- Die Pfändung von Bruttosummen
- Bruttosumme gepfändet und sie voll an Mandanten überwiesen, was nun?
- Die Herausgabe der Lohn-/ Gehaltsabrechnung
- Die Pfändung von Diensteinkommen - Neun-Monats-Grenze § 833 ZPO
- Die Pfändung von Insolvenzgeld
- Die Pfändung von Abfindungen
- Die Pfändung von Nebenverdiensten
- Die Pfändung von vermögenswirksamen Leistungen
- Die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen § 850e ZPO
- Die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen § 850e ZPO
- Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen § 850e ZPO
- Die Lohnverschleierung nach § 850h ZPO
- Die Unterhaltspfändung § 850d ZPO
- Der Mindestselbstbehalt, Eckregelsatz, Regelbedarf bei der Unterhaltspfändung 2011, 2012
- Die Unterhaltspfändung § 850d ZPO in das P-Konto / Pfändungsschutzkonto hinein
- Die Dauerpfändung von Unterhalt § 850d ZPO
- Die Pfändung von rückständigem Unterhalt
- Es pfänden mehrere Unterhaltsberechtigte
- Die Strafanzeige gegen einen Unterhaltsschuldner
- Die Pfändung von Kindergeld
- Die Pfändung von Elterngeld
- Drittschuldner für die Elterngeldpfändung
- Die Pfändung von Pflegegeld
- Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Tipps und Hinweise zur Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Fall: Pfändung Lebensversicherung, unwiderrufliche Altersvorsorge des Schuldners als Geschäftsführer, GmbH bereits erloschen
- Lebensversicherungen und das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbstständigen
- Die Pfändung von gesetzlichen Rentenansprüchen
- Die Schwierigkeit der Drittschuldnerermittlung bei Rentenpfändung
- Drittschuldner für die Rentenpfändung
- Frühere Rentenpfändung, heute neuer Zusammenrechnungsantrag mit gleichem Drittschuldner
- Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
- Fortschritt / Zwischenbilanz bezüglich des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge
- Sammeln Sie Informationen für die Rentenpfändung
- Kontopfändungsschutz bei Rentenpfändung
- Die Pfändung der Riesterrente
- Die Pfändung Rürup-Rente (Basis-Rente)
- Pfändungsschutz auch für steuerlich geförderte Altersvorsorge
- Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
- Der Schuldner wirkt an Steuererklärung nicht mit
- Die Pfändung der Abwrackprämie bzw. der Umweltprämie
- Die Pfändung der noch auszuzahlenden Eigenheimzulage
- Die Pfändung von Schmerzensgeld
- Die Pfändung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Die Pfändung Gesamthandsanteil der Erbengemeinschaft / Erteilspfändung
- Die Pfändung eines Pflichtteils
- Die Pfändung eines zukünftigen Erbteils
- Die Pfändung von Bruchteilen an einer Gemeinschaft
- Die Pfändung von Gesellschaftsanteilen eines Gesellschafters (GmbH / UG / GbR)
- Die Pfändung von Wohnungsgenossenschaftsanteilen
- Die Pfändung eines Altenteilsrechts
- Die Pfändung von Geld auf Notarandergeldkonto
- Die Pfändung eines Patentrechts
- Die Pfändung einer Internetdomain
- Die Pfändung von Spielothekengewinnen
- Die Pfändung von Krankentagegeld und Krankengeld
- Die Pfändung von Miet- und Pachteinnahmen des Schuldners als Vermieter
- Die Pfändung der Mietkaution des Schuldners als Mieter
- Die Pfändung von überzahlten Energiekosten, Wasserkosten u. a.
- Die Pfändbarkeit bzw. Unpfändbarkeit von Wohngeld
- Die Pfändung von Strafgefangeneneigengeld
- Die Pfändung bei Bauern bzw. Landwirten u. a. - Betriebsprämien, Direktzahlungen, Förderungen
- Drittschuldner Landwirtschaftliche Fördergeldprämienpfändung
- Die Pfändung der Milch- Anlieferungs- Referenzmenge/ Milchquote
- Die Pfändung des Milchgeldes von Milchkühen
- Die Pfändung eines Genossenschaftsanteils der Milchlieferanten
- Die Pfändung des Erlöses von landwirtschaftlichen Tieren
- Die Pfändung von Förderungen aus "Ferien auf dem Bauernhof"
- Die Förderprämienpfändung bei Unternehmen des Gartenbaus, der Forstwirtschaft, der Imkerei, der Aquakultur, der Binnenfischerei, der Wanderschäferei
- Die Pfändung bei Tierärzten
- Die Pfändung von Jagdpachtrechten
- Die Pfändung der Versicherungsschadenssumme fürs Fahrrad
- Die Pfändung von Zuchthunden bzw. Pfändung der Welpen
- Die Pfändung des Taschengeldanspruchs
- Die Taschengeldberechnung für die Taschengeldpfändung
- Die Pfändungsmöglichkeiten bei Leasing - Nutzungsrechte u. a.
- Der Leasinggeber ist Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten
- Der Leasingnehmer ist Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten
- Die Pfändung der Ausübung der Nutzungsrechte u. a. bei Leasing
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- Archiv: Lohnpfändungstabellen / Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO vom 1.7.2005 bis 30.6.2011
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
Die Unterhaltspfändung § 850d ZPO in das P-Konto / Pfändungsschutzkonto hinein
Wird Unterhalt - wie in § 850d ZPO beschrieben - beim Arbeitgeber gepfändet, so ist es nach wie vor so, dass der Rechtspfleger den pfändungsfreien Betrag festsetzt. Genau wie vor dem 1.7.2010 werden die Unterhaltspfändungen nicht nach § 850c ZPO analog der Arbeitslohnpfändung durchgeführt.
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