Mahn-Verfahren

Die Verzinsung der Kosten des Mahnverfahrens im Vollstreckungsbescheid

Die Kosten des gesamten Mahnverfahrens sind mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Erteilung des Vollstreckungsbescheids gem. § 699 ZPO zu verzinsen, was Sie durch Setzen eines Kreuzchens (X) im Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids unbedingt anzeigen müssen.

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