ZV-Deutschland II

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen bei der Lohnpfändung ist dann möglich, wenn der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wie z. B. Dienstwohnung, unentgeltlichen oder verbilligten Warenbezug, Pkw-Überlassung als Privat- und Dienstwagen,

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