ZV-Deutschland II

Die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen

Für den Gläubiger gibt es die Möglichkeit, gem. § 850e Nr. 2 ZPO die Zusammenrechnung von mehreren Arbeitseinkommen mit der Folge zu beantragen, dass dem Schuldner nur ein einmaliger Freibetrag verbleibt. Denn unterhält der Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse,

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