Mahn-Verfahren

Die Zustellung des Mahnbescheides

Die Zustellung des Mahnbescheides erfolgt von Amts wegen. Eine öffentliche Zustellung ist nicht möglich.

Nachdem das Gericht den Mahnbescheid dem Antragsgegner zugestellt hat, erhält der Antragsteller zur gleichen Zeit die Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheides

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