ZV-Ausland
- Die Zustellung im Nicht EU-Ausland
- Die Zustellung im EU-Ausland (Europäische Union)
- Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von unbestrittenen Titeln / Forderungen für die EU-Auslandsvollstreckung (EG) Nr. 805/2004 - EuVTVO
- Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von bestrittenen Titeln / Forderungen im EU-und Nicht-EU-Ausland
- Anerkennungsverfahren heute, Titel aber aus 2000, aus welcher Verordnung?
- Anlagen und Kosten für die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in der Auslandsvollstreckung
- Verfahren und Vollstreckung von geringfügigen Forderungen in Europäischen Mitgliedsstaaten
- Zwangsvollstreckung im Ausland
- Gegenseitigkeit der Staaten
- Der ausländische Staat hält sich nicht an die Verträge
- Haager Konferenz für Privatrecht ist online gegangen
- Haftbefehle privatrechtlicher Natur im Ausland vollstrecken
- Kurzinfos zu ausgewählten Staaten
- Die Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland
Die Zustellung im Nicht EU-Ausland
Wenn es um die Zustellung in einem Nicht-EU-Land geht, gilt das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965. Eine Übersicht aller Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz, die dem Haager Übereinkommen zugestimmt haben (Stand: Mai 2009) finden Sie hier. Daneben finden Sie eine Übersicht
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