Klage-Verfahren
- Die Klageschrift
- Klage und Widerklage
- Die Gerichtsbarkeit
- Die Zuständigkeit
- Zustellung Inland
- Registrierung bei Gericht
- Das Verfahren
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Vertretung durch Referendar
- Herausgabe der Handakten
- Rechtsmittel
Die örtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig, d. h. der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 12 ff. ZPO, ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz und bei juristischen Personen der Sitz des Beklagten. Probleme treten auf, wenn der Beklagte keinen Wohnsitz hat. So wird der allgemeine Gerichtsstand
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