ZV-Deutschland II

Einführungsbeispiel für Anfänger zum Einziehungsrecht des Pfändungs- und Überweisungsverfahrens


Beispiel: Uns liegt ein Titel vor, der auf Herausgabe eines Bildes lautet. Der Beklagte soll ein wertvolles Gemälde bis zum Tag X an den Kläger herausgeben. Doch der Beklagte tut es nicht. Wir beantragen gemäß §§ 883, 884 ZPO die
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