RA-Gebühren I

Die Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber Nr. 1008 VV RVG

Bei der Erhöhungsgebühr gilt es, sowohl § 7 RVG als auch Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nachfolgend möchte ich Ihnen beide Regelungen erläutern:

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er seine Gebühren

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