RA-Gebühren I

Hebegebühr, Zahlungen seit 2005, was noch abrechnen?

Fachfrage: Einer „meiner" Schuldner zahlt nun schon seit 2005 Raten von mtl. 50 EUR ein. Ich leite diese Raten Monat für Monat an meinen Mandanten weiter und berechne dafür immer nur die Hebegebühr. Kann ich nicht noch etwas berechnen?

Antwort: Sie

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