RA-Gebühren II

Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können

√ Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache.

√  Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG für die Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht.

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