ZV-Deutschland II

Gebühren für das Ausstellen von P-Konto-Bescheinigungen nach § 850k Abs. 5 ZPO für Schuldner

Frage: Ich bin ein Anwalt (InSO), der gegenüber zweier Banken sitzt und zu dem des Öfteren Schuldner kommen und das Ausfüllen der P-Konto-Bescheinigung wünschen. Statt zu einem Schuldnerberater zu gehen, kommen sie halt gleich zu mir, ist der kürzere Weg für

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