Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren

In dem so genannten „Bewilligungsverfahren" über die Bewilligung gem. § 118 ZPO oder Aufhebung von Prozesskostenhilfe gem. § 124 Nr. 1 ZPO erhält der Rechtsanwalt gemäß Nr. 3335 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr.

Aufgehoben

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort