Mahn-Verfahren

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid

Für den Vollstreckungsbescheid erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3308 VV RVG. Diese Gebühr ist auf die vorher entstandene Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid nicht anzurechnen, es sei denn innerhalb der Widerspruchsfrist wurde Widerspruch

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