RA-Gebühren II

Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug

Die Gebühren für den 1. Rechtszug sind im Unterabschnitt 3 des Teil 4 VV RVG geregelt. Die Hauptverhandlungsgebühr, wie es sie zu BRAGO-Zeiten gab, wurde nach RVG-Recht in Verfahrensgebühr und Terminsgebühr gesplittet. Es wird also für die Gebühren im Rechtszug

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