Mahn-Verfahren

Gerichtskosten für den Mahnbescheid

Für den Mahnbescheid wird gem. Nr. 1100 KV-GKG eine halbe Gerichtskostengebühr (0,5), mindestens jedoch 23 EUR fällig. Beim maschinellen, Barcode- bzw. Online-Mahnbescheid übersenden Sie bitte keine Gerichtskosten mehr, denn das Gericht fordert Sie nach Eingang des Mahnbescheides

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