ZV-Deutschland II

Gerichtskosten rund um die eidesstattliche Versicherung

Seit 1.4.2001 wird für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher gem. Nr. 2113 KV GKG eine Gebühr i. H. v. 30 EUR berechnet, wobei hier noch Zustellkosten, Wegegelder, Auslagen etc. hinzukommen. Für die Verhaftung bzw. zwangsweise Vorführung

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort