RA-Gebühren II

Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen

Nach wie vor soll die Mittelgebühr des jeweiligen Rahmens erst einmal die Grundlage für den Gebührenansatz des Rechtsanwalts (Wahlverteidiger) in Strafsachen bilden.1 Je nach Schwierigkeit der Sache ist aber gem. § 14 RVG der Rahmen höher oder niedriger

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