Klage-Verfahren
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Die Klageschrift
- Bestandteile einer Klageschrift
- Die Beglaubigung der Klage (Schriftstücke) - kann oder muss man?
- Die Verzinsung von Gerichtskosten bereits in der Klageschrift
- Die Verzinsung der Verfahrens- und Terminsgebühr bereits in der Klageschrift
- Die Begründung zur Verzinsung der Kosten in der Klage mit Entscheidungen
- Die Vollstreckung aus Titel über die Verzinsung von Gerichts- und Anwaltskosten
- Die Klage über eine Gebührenforderung - Gebührenklage
- Klage und Widerklage
- Die Gerichtsbarkeit
- Die Zuständigkeit
- Zustellung Inland
- Registrierung bei Gericht
- Das Verfahren
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Vertretung durch Referendar
- Herausgabe der Handakten
- Rechtsmittel
Die Beglaubigung der Klage (Schriftstücke) - kann oder muss man?
Kundenfrage: Ich wollte schon immer mal wissen, ob man die Kopie von Klageschriften sowie Schriftsätzen immer beglaubigen muss? Wenn ja, dann würde mich mal die gesetzliche Grundlage interessieren.
Antwort: Diese Frage wurde mir bereits zweimal gestellt. Heute
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