Mahn-Verfahren

Keine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren - Keine PKH Mahnverfahren

Im Mahnverfahren ist die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann nicht geboten, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist, so der BGH1 in 2010.

Aus der Begründung:

Nach § 121 Abs. 2 1. Fall ZPO ist im Verfahren ohne Anwaltszwang

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