Keine Beratungshilfe beim eigenen Gegner!

Fall: Frau Müller erhält einen Änderungsbescheid der ARGE, indem verankert ist, dass sie Kürzungen wegen Haushaltsersparnis aufgrund ihres Krankenhausaufenthaltes in Höhe von 121,45 EUR monatlich (35 % der Regelleistungen) hinnehmen soll. Sie beantragt beim Amtsgericht

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