ZV-Deutschland II

Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien

Über die Pfändung „offener Kreditlinien" hat das LG Essen1 am 29.8.2001 beschlossen, dass es zur Pfändung von Ansprüchen aus einem Dispositionskredit erforderlich ist, dass die zu pfändende Forderung auch als solche bezeichnet werden muss. Nicht ausreichend

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