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Leseprobe 4: Gehen Sie Ihren Schuldnern telefonisch auf die Nerven
Waren Sie aus Versehen schon einmal zahlungssäumig? Hat Sie der Anbieter, dessen Rechnung Sie nicht bezahlt haben, dann angerufen und gefragt: „Liebe Frau Müller, ich hoffe sehr, Sie sind mit meiner Ware zufrieden. Ist das so?" Und Sie sagen: „Aber ja, Ihre Ware ist ausgezeichnet." Er: „Darf ich dann fragen, warum die Rechnung noch offen ist?" Entweder bereits mit Ihrer Bestätigung, dass die Ware ausgezeichnet ist, spätestens jedoch jetzt beginnen Sie sich zu schämen. Sie fangen an zu stottern: „Oh, Entschuldigung, habe ich die noch nicht bezahlt?"
Selbst für den Fall, dass Sie wussten, dass die Rechnung noch nicht bezahlt ist, haben Sie ein ungutes Gefühl. Jetzt ruft der Typ auch noch an, statt wie üblich nur Mahnungen zu schicken. Sie müssen sich nun am Telefon rechtfertigen und das ist unangenehm.
Genauso geht es unseren Schuldnern, wenn sie permanent von uns angerufen werden. Sie haben keine Zeit dazu? Doch, Zeit hat man dafür, denn so ein Anruf dauert zwischen einer und drei Minuten. Leider jedoch trauen sich viele Rechtsanwalt-Sekretärinnen nicht anzurufen. Sie denken, die Faust ihres Schuldners könnte durch den Telefonhörer kommen. Aber Spaß beiseite, die meisten Menschen haben schlichtweg Angst vor Kritik. Und wenn ein Schuldner am Telefon verärgert reagiert oder unverschämt wird, kratzt das am eigenen Ego.
Tipp! Legen Sie sich für die Zukunft ein dickes Fell zu. Denken Sie dabei an mich oder an die vielen anderen Anrufer. Wie oft haben Sie mir oder denen schon NEIN gesagt. Das tut weh, weil man denkt, dass es eine Ablehnung gegen sich selbst ist. Dabei ist es nicht persönlich gemeint, denn wenn man jetzt keine Staubsaugertüten braucht, dann muss man sie auch jetzt noch nicht kaufen.
Eines darf ich Ihnen mit Gewissheit sagen, nämlich dass Sie - je mehr Sie telefonieren - Sie desto weniger Ihre eigenen Gefühle verletzen lassen. Deswegen ran ans Telefon und üben. Rufen Sie Ihre Schuldner einen nach dem anderen an. Einige RA-Sekretärinnen machen das längst so.
Ist Ihr Schuldner ein ehemaliger Mandant, dann reden Sie mit ihm über den Rechtsstreit, dass doch alles gut für ihn gelaufen ist und Sie gerade dabei sind, die Zwangsvollstreckung zu fertigen und wenn Geld eingegangen ist, er dieses weitergeleitet erhält. Doch bis dahin muss leider er die Kosten vorschießen, denn der Chef muss ja Sie als Mitarbeiterin auch bezahlen können. „Oder wollen Sie, dass ich mein Gehalt nicht bekomme?"
Verlief der Rechtsstreit nicht so gut, dann gehen Sie auf unser Rechtssystem ein, dass sich viele Gerichte selbst widersprechen, es auf den Richter und seine Tageslaune ankommt. Dennoch sind dem Rechtsanwalt Kosten entstanden, die er bezahlen muss.
Achtung! Vergessen Sie jedoch nicht, trotzdem eine oder mehrere Mahnungen - je nach Handhabung - zu verschicken. Denn für den Verzug und die Berechnung von Zinsen braucht es i. d. R. eine schriftlich zugegangene Mahnung.
Ist Ihr Schuldner kein (ehemaliger) Mandant, sondern der Gegner Ihres Mandanten, bleiben Sie bei Ihrem Anruf dennoch freundlich. Mit Druck erreicht man selten etwas. Ist Ihr Gegner nicht unbedingt ein typischer Schuldner, wird er auf Ihr Telefonat einlenken. Locken Sie ihm ein Versprechen heraus, dass er bis zum ... wenigstens die Summe X bezahlt. Sollte er das nämlich nicht tun, können Sie ihn dann wieder anrufen und sagen: „Aber Sie haben es mir doch versprochen."
Leider hat man nicht bei jedem zahlungssäumigen Kunden oder Gegner Glück. Einige reagieren tatsächlich erst auf gerichtlichen Druck.
Fall: Eine meiner Kundinnen zahlte nicht. Ich rief an und bat um Information, warum die Rechnung noch nicht bezahlt sei. Sie meinte, sie sei plötzlich in Hartz-IV gerutscht und ihr Freund wolle nicht bezahlen. Mit Verlaub, wenn ein Freund für seine Freundin nicht bezahlen will, ist immer etwas zu machen bzw. zu holen. Ich erklärte ihr, dass ich dann einen Mahnbescheid machen müsse. Sie fand das zwar nicht gut, aber pokerte, dass ich doch bitte nochmals drei Monate auf mein Geld warten solle, sie dann bezahlen möchte. Ich wartete jedoch nicht länger, fertigte umgehend einen Mahnbescheid. Als dieser dann zugestellt wurde, kam eine E-Mail, dass sie doch um Ratenzahlung bittet (Monate später!). Ich schrieb zurück, dass sie das mit dem Gerichtsvollzieher ausmachen solle. Den Gerichtsvollzieher wollte sie aber doch nicht im Haus haben und so hat - wohl ihr Freund - ihr unter die Arme gegriffen und bezahlt.
Meine Erfahrung ist, wenn man länger wartet, kommt zuerst der Offenbarungseid und dann das Schuldenbereinigungsverfahren, zumeist mit dem Restschuldbefreiungsgenehmigung. Am Anfang wollen die säumigen Zahler noch alles vermeiden, was mit Gerichtvollzieher und Insolvenz zu tun hat. Doch im Laufe der Zeit kommen immer mehr Gläubiger mit ihren Forderungen, so dass sie irgendwann hoffnungslos überfordert resignieren. Sie geben sich auf und nehmen hin, was die Gläubiger machen.
Das Wichtigste heutzutage ist, schnell zu sein.
Fall: Einer meiner Anwaltskunden beschwerte sich bei mir über einen Anwaltskollegen, der so unverschämt war und umgehend aus dem Titel vollstreckte (Fristen wurden seinerseits korrekt eingehalten!), obwohl er ihm doch geschrieben habe, dass er sich wegen einer Ratenzahlung direkt mit seinem Mandanten in Verbindung setzen soll. Kurz gesagt heißt das, dass sich der gegnerische Anwalt gefälligst selbst mit dem Mandanten meines Anwaltskunden in Verbindung setzen sollte, wenn er eine Ratenzahlung, die eigentlich der Mandant will, abschließen möchte. Ich konnte ihm nur erklären, dass der gegnerische Anwalt sehr klug und seine Anwaltssekretärin sehr pfiffig sein müssen. Mit Unkollegialität hat das gegnerische Verhalten absolut nichts zu tun, aber mit Schnelligkeit.
Ebenfalls macht die Andeutung einer Strafanzeige Sinn: Eine meiner Kundinnen rief ich an und fragte, wann sie denn die Rechnung zahlen könne. Sie bärmelte mir schlechten Verdienst vor. Als ich sie fragte, warum sie dann meine Bücher kaufte, sagte sie nur, dass sie sie brauchte. Ich erklärte ihr daraufhin, dass das eine Strafanzeige wert sei, wenn sie genau wusste, dass sie kein Geld für meine Bücher hatte, sie dennoch kaufte (§ 263 StGB). Es dauerte nicht lange und die Buchsumme ging auf meinem Konto ein.
Wann Sie am besten anrufen, lesen Sie bitte hier. Welchen unerlaubten Telefontrick ich Ihnen empfehle, lesen Sie hier.
Falls das alles nicht fruchtet, beachten Sie bitte die Fülle an teilweise wunderschönen Vollstreckungsmöglichkeiten, die Sie hauptsächlich unter ZV-Deutschland I und ZV-Deutschland II finden.
Den freigeschalteten Artikel finden Sie hier.



