Mahn-Verfahren

Mahnbescheid statt Klage

Der Mahnbescheid steht der Klage gleich. Die Forderungen im Mahnbescheid brauchen nur glaubhaft gemacht werden, während die Forderungen in der Klage bewiesen werden müssen. Selbst wenn es um die außerhalb des Gerichts angefallene Terminsgebühr oder um andere Gebühren geht,

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