ZV-Deutschland II

Der Mindestselbstbehalt, Eckregelsatz bzw. Regelbedarf bei der Unterhaltspfändung

Bei Unterhaltsansprüchen ist es so, dass das Gericht den Mindestselbstbehalt nach den individuellen Lebensumständen des Schuldners festsetzt und alles, was der Schuldner darüber hinaus verdient, gepfändet werden kann. Gemäß § 850d ZPO gilt die Tabelle

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