ZV-Deutschland II

Die Pfändung der Riesterrente 

Riesterrente ist eine seit 2002 staatlich geförderte private Altersversorgung. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung der Riesterrente ist, dass der Pflichtversicherte selbst entsprechende Altersvorsorgebeiträge erbringt. Dazu gibt es Renten- oder Kapitalanlagen, Bankguthaben

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort