ZV-Deutschland II

Pfändungsschutz auch für steuerlich geförderte Altersvorsorge

Mit dem neuen § 851d ZPO wird der Pfändungsschutz auch auf Verträge des steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens, also auf „Riesterrenten", „Riester-Investment- oder Riester-Banksparpläne" und die „kapitalgedeckte Altersvorsorge" - besser

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