RS-Versicherungen

Quotenvorrecht und Selbstbeteiligung

Oft haben Mandanten eine RS-Versicherung abgeschlossen mit einer Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung (SB) muss ausschließlich vom Mandanten bezahlt werden, während die RS-Versicherung grundsätzlich die restlichen Gebühren bzw. den verbleibenden Betrag aus der Kostennote

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