RS-Versicherungen

Quotenvorrecht und die Umsatzsteuer

Wenn der Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, zahlt die RS-Versicherung auf die Gebühren die Umsatzsteuer. Ist der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, zahlt der Mandant die Umsatzsteuer selbst an den Anwalt. Die RS-Versicherung ist nicht verpflichtet, diese zu erstatten. Ob das

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