RA-Gebühren I

Rechtsanwalt vertritt einen Auftraggeber, der sowohl Auftraggeber als auch Nebenintervenient (Streithelfer) ist

Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Partei und zugleich für diese als Streithelferin einer anderen Partei tätig, steht ihm keine Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG zu, so der BGH in 2010.1

Der Rechtsanwalt wird hier für

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