RS-Versicherungen

Rechtsschutzversicherung - Schiedsgutachterliches Verfahren

Ein Schiedsgutachter wird von der am Wohnsitz des Versicherten zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt. Dieser erstellt ein Gutachten darüber, ob der Versicherer den Rechtsschutz zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat. Diese Kosten sind vom Versicherer zu tragen, wenn der Schiedsgutachter

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