RS-Versicherungen

Rechtsschutzversicherung Reisekostenerstattung/Verkehrsanwaltskosten nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB

Immer wieder werde ich gefragt, warum die Rechtsschutzversicherung nur die zusätzlichen Kosten eines „Verkehrsanwaltes" zu tragen hat, obwohl es sich um einen „Unterbevollmächtigten" handelte, den die Kanzlei beauftragt hat. Da aber die Rechtsschutzversicherungen auf Grundlage

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