Richtlinien für die Verfahrenskostenhilfe-Beiordnung in Familiensachen

Leitsatz des Bundesgerichtshofes vom Juni 20111:

a) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, ist dem Beteiligten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich

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