ZV-Deutschland II

Schuldnergelder auf fremden P-Konten / Pfändungsschutzkonten 

Lässt der Schuldner sein Geld auf ein Konto eines Dritten überweisen, dann sollte er darauf achten, dass das Konto des Dritten nicht zufällig (auch) gepfändet wird. Denn dann ist sein Geld mit Sicherheit weg und der Kontoinhaber wird es auch nicht mehr herausgeben können.

Verfügt

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort