RA-Gebühren II

Verbindung und Trennung von Strafsachen

Verbindung und Trennung von Strafsachen kommen doch recht häufig vor, vor allem in Strafsachen.

Die bis zur Verbindung entstandenen Gebühren bleiben als selbstständige Gebühren stehen. Allerdings kann ab Verbindung nur eine einheitliche Gebühr anfallen,

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