Verfahren und Vollstreckung von geringfügige Forderungen in Europäischen-Mitgliedsstaaten

Mit der neu eingeführten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 1007 über die Vollstreckung von geringfügigen Forderungen in Zivil- und Handelssachen (EG Nr. 861/2007), in Kraft seit 1.1.2009, sollen Streitigkeiten mit geringem Streitwert in grenzüberschreitenden

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