Verschiedene Angelegenheiten in der Beratungshilfe

Jede einzelne Angelegenheit kann über Beratungshilfe abgerechnet werden. So sind z. B. Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Beratungsverfahren. Die Beratung über Ehegatten- und Kindesunterhalt einerseits und der Umgang mit gemeinschaftlichen Kindern andererseits

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